Ergänzungen zum Lockdown
Der Pressemitteilung aus dem Niedersächsischen Kultusmininsterium vom 23.02.2021 konnten Sie entnehmen, dass es keine weiteren Öffnungen im Bildungsbereich geben wird. Diese Entscheidung gilt vorerst bis zum 07.03.2021. Neue Informationen erhalten Sie zeitnah.
gez. D. Ullrich
Verlängerung Lockdown
Die derzeitigen Coronamaßnahmen bleiben bis Ende Februar bestehen.
Eine Aufhebung der Befreiung vom Präsenzunterricht zum 15.02.2021 für die Klassen 1, 2, 3 ,4, 9 und 10 ist möglich. Bitte informieren Sie diesbezüglich die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.
Gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit.
gez. D. Ullrich
2021-02-11_Brief_an_ElternAktueller Brief des Kultusministeriums 21. Jan. 2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
der aktuelle Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte mit den Regelungen und der Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht stehen hier zum Download zur Verfügung:
- Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte mit den Regelungen
- Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht
Die Erläuterung des Kultusministeriums
Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern in der
Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021
die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht.
Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch
einfaches Schreiben auch per E-Mail der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen
Schülerinnen und Schüler bei der Schule geltend gemacht werden. Ein der Schule zur
Verfügung gestelltes Formular kann ebenfalls genutzt werden. Nach Geltendmachung ist eine
Rückkehr in die Präsenzphase im Szenario B nicht vorgesehen.
Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen
Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können.
Die rechtliche Grundlage für die Befreiung von der Präsenzpflicht ergibt sich aus den
Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§
58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v.
1.12.2016 (SVBl. S. 705).
gez. Ullrich
2021-01-20_Brief_an_Eltern Antrag Befreiung Präsenzpflicht bis zum 14.02.2021docx

